Der Implantatpass ist ebenso wie ein Impfpass ein wichtiges Dokument, welches seit 1. Oktober 2015 von allen Ärztinnen und Ärzten in Deutschland ausgestellt werden muss. Darin enthalten sind alle relevanten Informationen über das eingesetzte Implantat. So kann das implantierte Medizinprodukt bis zum Hersteller zurückverfolgt werden, und weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte haben Einblick über den vorgenommenen Eingriff. Ein Implantatpass trägt somit maßgeblich zur Patientensicherheit bei.
Gesetzliche Verpflichtung für Gesundheitseinrichtungen
Die verpflichtende Ausstellung eines Implantatpasses ist in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) festgelegt. Unter §15 „Besondere Pflichten bei implantierbaren Medizinprodukten“ ist gesetzlich vorgeschrieben, dass unverzüglich nach der Implantation Informationen für die postoperativen Verhaltensweisen und die erforderlichen Kontrolluntersuchungen den Patientinnen und Patienten ausgehändigt werden muss.
Außerdem ist in dieser Verordnung festgelegt, dass ein Implantatpass auszustellen ist, welcher zumindest die folgenden Daten enthält:
- Vollständiger Name der/s Patientin/en Seriennummer,
- Bezeichnung, Art, Typ / Modell des Medizinproduktes
- Hersteller des Implantats
- Datum der Implantation
- Name der Person, welche die Implantation durchgeführt hat
- Einrichtung, in der die Implantation stattgefunden hat
Implantatträger sollten den Pass in jedem Falle bei ihren wichtigen Dokumenten verwahren.
Es ist außerdem sinnvoll, diesen in Kopie bei der zuständigen Hausärztin / dem zuständigen Hausarzt und bei der Gynäkologin / dem Gynäkologen zu hinterlegen. Ebenso ist es ratsam, diesen bei sich zu haben, wenn ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik vorgesehen ist. Denken Sie auch daran, eine Kopie von dem Implantatpass mit Ihren Reisedokumenten mitzuführen, denn auch während des Urlaubs kann es immer mal vorkommen, dass Sie ein Krankenhaus aufsuchen müssen.
Natürlich ist die erste Anlaufstelle immer die Gesundheitseinrichtung oder die Ärztin, der Arzt, welche das Implantat eingesetzt hat, wenn postoperativ Beschwerden auftreten. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Symptome auftreten, die auf den ersten Blick für den Laien nicht mit der Implantation zusammenhängen. Durch das Wissen um ein vorhandenes Implantat und die Informationen aus dem Implantatpass können dann auch andere Fachpersonen im Ernstfall schnell und adäquat reagieren.
Implantatpass für Brustimplantate
Dass Implantatpässe über metallische Implantate bei Sicherheitskontrollen am Flughafen erforderlich sind, oder bei der Durchführung von MRTs und manch anderen medizinischen Untersuchungen, ist bekannt. Wozu jedoch brauchen Patientinnen einen Ausweis für ein Brustimplantat? Der Implantatpass ist im Falle von Brustimplantaten unverzichtbar, wenn es zu Rückrufaktionen von Herstellern kommt. Schadhafte Implantate, welche die Gesundheit von Patientinnen gefährden könnten, müssen serienmäßig ausfindig gemacht und entfernt werden. Leider gab es in der Vergangenheit bereits Skandale um minderwertige Medizinprodukte.
Um den hohen Standard in Deutschland zu wahren, bemühen sich Gesundheitseinrichtungen und Ärztinnen und Ärzte der Plastischen Chirurgie grundsätzlich ihr Möglichstes zu tun, um mit vertrauenswürdigen Herstellern von Implantaten zusammenzuarbeiten Dr. Svenja Giessler betreibt ihre Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie bereits seit 2008 und kann somit eine langjährige Erfahrung mit unterschiedlichen Implantat-Typen und Herstellern vorweisen. Sie verwendet nur solche Implantate, die über Jahre geprüft und als besonders sicher eingestuft wurden. Auch Langzeitstudien eben solcher Implantate haben für die Praxis höchste Priorität.
Umso wichtiger ist es, vor dem Eingriff, ein ausführliches und vertrauliches Gespräch zu führen, indem Fragen zur Brustvergrößerung oder zum Implantat gestellt werden können.
Vorteile des Implantatpasses
Der Implantatpass bietet den Patientinnen selbst, aber auch den Ärztinnen und Ärzten, sowie den Herstellern von Medizinprodukten den Zugriff auf die relevanten Informationen zum eingesetzten Implantat. Durch die Daten im Pass (Name der Einrichtung und der Operateurin / des Operateurs, des Datums der Implantation usw.) ist eine lückenlose Dokumentation von der präoperativen Aufklärung des Patienten / der Patientin, der OP selbst bis hin zur postoperativen Nachsorge einsehbar.
Das kann bei auftretenden Komplikationen und etwaigen Streitfällen ein sehr nützlicher Vorgang sein. Ein weiterer Vorteil ist es, dass die Implantate schneller zum Hersteller zurückverfolgt werden können, damit dieser dann zur Rechenschaft gezogen werden kann. Patientinnen mit implantierten schadhaften Medizinprodukten können schneller ausfindig gemacht werden und sofort behandelt werden. Der Implantatpass ist des Weiteren hilfreich, wenn ein Implantatwechsel erforderlich ist. Grundsätzlich können Brustimplantate sehr lange im Körper verbleiben, sofern kein medizinsicher Grund für einen Wechsel vorliegt.
Implantatpässe sind in Österreich und Deutschland vom Gesetzgeber verpflichtend auszustellen. Die Gesetzeslage in anderen EU-Ländern kann selbstverständlich anders aussehen. Sollten Sie eine Implantation von Brustimplantaten im Ausland in Erwägung ziehen, dann informieren Sie sich bitte vorab genau darüber, ob Sie von der Gesundheitseinrichtung einen Implantatpass erhalten werden. Bedenken Sie, dass es dabei um Ihre Gesundheit geht, und dass dieses medizinische Dokument Ihr Leben retten könnte, wenn es einmal zu Komplikationen wie einem Riss (Ruptur), einer Verdrehung des Implantats (Subluxation), oder zu einer Entzündung des Brustgewebes kommen sollte.