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Plastische Chirurgie Giessler » Ratgeber » Warum man bei kostenlosen Beratungsgesprächen vorsichtig sein sollte

Warum man bei kostenlosen Beratungsgesprächen vorsichtig sein sollte

10. Juni 20158. April 2022
Warum man bei kostenlosen Beratungsgesprächen vorsichtig sein sollte
Geprüft durch
Die Informationen auf der Seite Warum man bei kostenlosen Beratungsgesprächen vorsichtig sein sollte beruhen auf aktuellen medizinischen Standards und wurden durch Dr. med. Svenja Giessler vor der Veröffentlichung geprüft. Mehr zu Dr. med. Svenja Giessler können Sie in Ihrem Lebenslauf nachlesen.

Menschen, die sich einer Schönheitsoperation unterziehen möchten, nehmen meist eine vorherige Beratung in der Praxis des operierenden Chirurgen in Anspruch. Dieses ausführliche Beratungsgespräch ist nicht nur sinnvoll, um sich über alle Details des medizinischen Eingriffs zu informieren. Es ist sogar notwendig. Denn je größer der chirurgische Eingriff ist, desto gravierender können die daraus resultierenden Folgen sein.

Wichtige Fragen bei einem Beratungsgespräch

In einem ersten Beratungsgespräch bespricht der Facharzt mit dem Patienten den genauen Verlauf der Operation, die Art der eingesetzten Narkose und alle Chancen und Risiken, die die Operation bietet.

Dabei werden bestehende und aktuell vorliegende Erkrankungen und Unverträglichkeiten benannt. Außerdem informiert der Chirurg den Patienten über sämtliche Nachuntersuchungen und Nachbehandlungen und nennt ihm die genauen Kosten des Eingriffs.

Problematisch ist, dass manche Anbieter von Schönheitsoperationen mit kostenfreien Beratungsgesprächen werben.

Die kostenfreien Erstberatungen sind oft von der Absicht begleitet, den Interessierten zu einer Operation generell und zu einem Eingriff in genau dieser Facharztpraxis zu überreden.

Solche Ärzte erklären dem Patienten, dass es sich lediglich um eine unverbindliche Aufklärung handele und der er selbst entscheiden könne, ob er sich dem Eingriff unterziehen möchte oder nicht. Fakt ist leider, dass sich die meisten Menschen durch das kostenfreie Angebot, das sie für eine gute Service-Leistung halten, eher angesprochen fühlen. Infolgedessen stimmen sie der Operation schnell zu. Was sie leider übersehen, ist, dass die mit dem chirurgischen Eingriff verbundenen Risiken oft klein geredet und die Erfolgsaussichten in schillernden Farben ausgemalt werden. Die medizinisch notwendige Erstberatung verkommt so zu einem tendenziellen Verkaufsgespräch.

Risiken von kostenlosen Beratungsgesprächen

Schlimm ist es, wenn Patienten zu einem ästhetischen Eingriff geraten wird, obwohl es für ihr Problem nur eine mit hohen Risiken verbundene Operation gibt oder, wenn medizinisch unpassende Behandlungen empfohlen werden.

Die Folge ist: Der Patient kann sein ganzes Leben lang unter den Spätfolgen des Eingriffs leiden oder muss sich weiteren (teuren) Eingriffen unterziehen. Bei kostenfreien Beratungsgesprächen geht der beratende Facharzt meist davon aus, dass der Patient ohnehin zustimmt und er den „finanziellen Verlust“ einer teuren Operation später x-mal kompensieren kann.

Doch nicht nur fachlich bewegen sich Schönheitschirurgen, die kostenfreie Erstgespräche anbieten, auf dünnem Eis. Laut Vorgaben der Ärztekammer sind Mediziner sogar verpflichtet, für eine ausführliche Untersuchung und Beratung eine Gebühr zu verlangen. Da das Erstgespräch in manchen Fällen über die Krankenkassen abgerechnet wird, ist die Beratung ohne Beratungsgebühr gesetzeswidrig. – Sie verstößt gegen §7 Heilmittelwerbegesetz. Es kann sogar zu Abmahnungen seitens der Ärztekammer kommen. Inzwischen liegen  Urteile zu dieser Problematik vor (unter anderem LG Nürnberg vom 02.02.2012, AZ: 1HKO 10043/11).

Merkmale seriöser Facharztpraxen

Wirklich seriöse Facharztpraxen bieten nur kostenpflichtige Erstgespräche an. Im Anschluss an die Beratung erhält der Interessierte  zusätzliches Informationsmaterial. So kann er sich in aller Ruhe zuhause entscheiden.

In einem zweiten Beratungsgespräch bespricht der Facharzt mit dem zur Operation entschlossenen Patienten die weitere Vorgehensweise. Die dem Patienten entstehenden Kosten für das seriöse Beratungsgespräch werden meist mit den Operationskosten verrechnet.

Falls sich in München lebende Interessenten in der Praxis der Fachärztin für Ästhetische und Plastische Chirurgie von Frau Dr. Giessler ausführlich und unverbindlich beraten lassen möchten, wird ihnen ein Betrag von 50 Euro in Rechnung gestellt.

Übrigens: Die Seriosität eines Facharztes für Plastische und Ästhetische Chirurgie können Sie auch daran erkennen, dass er bei manchen Patienten die Vornahme des operativen Eingriffs ablehnt. Das kann der Fall sein, wenn der Mediziner den Eindruck hat, dass der Patient auf Drängen seines Partners handelt oder er eine unrealistische Erwartungshaltung in Bezug auf das Operationsergebnis hat.

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Veröffentlicht durch: Dr. med- Svenja Giessler In ihrer gleichnamigen Praxis Dr. Svenja Giessler – Plastische und Ästhetische Chirurgie erfüllen sie und ihr Team bereits seit Jahren erfolgreich die Wünsche ihrer Patientinnen und Patienten. Seit 2008 ist sie bereits als selbstständige Fachärztin in der Chirurgie Zuhause. Ein natürliches Ergebnis sowie der vertraute und persönliche Kontakt spiegeln die Praxis und die Einstellung von Dr. Giessler ideal wider. Sie berät in ihrer Münchner Praxis rund um das Thema ästhetisch-plastische und allgemeine plastische Chirurgie und führt viele der Eingriffe selbst durch. Als Belegärztin der Iatros-Klinik nimmt sie ebenfalls eine große Anzahl an Behandlungen und operativen Eingriffen vor und hat sich mehr und mehr einen wichtigen Namen in der bayrischen Landeshauptstadt gemacht. Der Schwerpunkt von Frau Dr. Svenja Giessler liegt besonders in der Brustchirurgie, aber auch die gesamte Körper- sowie Intimchirurgie sowie spezielle Behandlungen runden ihr Leistungsportfolio ab.

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Bitte beachten Sie, dass es sich bei unserer Praxis um eine reine Selbstzahlerpraxis handelt, d.h. nur in Ausnahmefällen kann über private Krankenversicherungen abgerechnet werden. Für jede Beratung wird zudem ein Betrag von 100€ berechnet. Dieser wird bei Zustandekommen einer Behandlung innerhalb einer Frist von 4 Monaten auf die Behandlungskosten angerechnet.

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Fachärztin für plastische und ästhetische Chirurgie“
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