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Plastische Chirurgie Giessler » Lidstraffungen » Übernahme der Kosten für eine Lidstraffung durch die Krankenkasse

Übernahme der Kosten für eine Lidstraffung durch die Krankenkasse

12. Oktober 20218. April 2022
Übernahme der Kosten für eine Lidstraffung durch die Krankenkasse
Geprüft durch
Die Informationen auf der Seite Übernahme der Kosten für eine Lidstraffung durch die Krankenkasse beruhen auf aktuellen medizinischen Standards und wurden durch Dr. med. Svenja Giessler vor der Veröffentlichung geprüft. Mehr zu Dr. med. Svenja Giessler können Sie in Ihrem Lebenslauf nachlesen.

Fällt die Entscheidung für eine Lidstraffung (Blepharoplastik) aus rein ästhetischen Gründen, müssen die Kosten dafür selbst getragen werden. Sobald eine medizinische Indikation besteht, kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Dafür muss allerdings ein augenärztlicher Befund vorliegen, der die Notwendigkeit der Operation bestätigt.

Als medizinische Indikationen für die Übernahme der Kosten für eine Lidstraffung gelten

  • ein so stark hängendes Oberlid, dass das Gesichtsfeld nachweislich eingeschränkt wird: Das passiert, wenn Teile des Oberlids bis über oder an die Pupille heranreichen. Diese Schlupflider sind schnell und unkompliziert korrigierbar. Eine Operation bringt das volle Gesichtsfeld wieder.
  • wiederholte oder chronische Reizungen des Auges durch stark hängende Lider oder durch Druck auf die Wimpern: Dabei werden die Wimpern auf den Augapfel gedrückt und reiben bei jedem Blinzeln die Hornhaut auf. Neben dem störenden und schmerzhaften Fremdkörpergefühl transportiert dies auch Bakterien ins Auge.
  • Entzündungen durch oben genannte Reizungen, aber auch dauerhafte Bindehautentzündungen der hängenden Lider
  • Feuchtigkeitsstau in ausgeprägten Hautfalten, der Entzündungen, Ekzeme und Pilzerkrankungen begünstigt oder hervorrufen kann
  • ein Ektropium am Unterlid: Bei einem Ektropium rollt sich das Unterlid nach außen und verliert seine Schutzeigenschaft für das betroffene Auge. Außerdem entzündet sich das Lid dadurch leicht.

Benötigte Unterlagen für eine Kostenübernahme

Wichtig zu wissen ist, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Auch wenn eine medizinische Indikation vorliegt, kann es sein, dass der Antrag abgelehnt wird und Sie die Operation trotzdem aus eigener Tasche zahlen müssen. Um den Antrag bewilligt zu bekommen, müssen Sie einige Unterlagen einreichen.

Dazu gehören:

  • ein genauer Kostenvoranschlag mit Auflistung der einzelnen Posten (Vorbesprechung, Operation, Nachsorge, etc.) und den Aussichten des Heilungserfolges: Dieser Kostenvoranschlag sollte durch den operierenden Arzt ausgestellt werden.
  • eine Fotodokumentation der Augenlidpartie, die den gängigen Standards entspricht und am besten von einem Augenarzt oder dem operierenden Arzt durchgeführt wird
  • die Ergebnisse einer augenärztlichen Gesichtsfeldmessung
  • sowie der augenärztliche Befund mit Bitte um Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Vor der Entscheidung durch die Krankenkasse wird der Patient häufig zu einer Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenkasse (MDK) bestellt. Die Untersuchung soll den Befund bestätigen, bevor es zu einer Bewilligung des Antrags kommt.

Wenn der Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Lidstraffung abgelehnt wird

Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Berufung einlegen und ihn ein zweites Mal zur erneuten Überprüfung einreichen. Oft reicht die Hartnäckigkeit aus, um den Antrag doch bewilligt zu bekommen. Allgemein übernehmen private Krankenkassen häufiger die Kosten für eine Augenlidstraffung als die gesetzlichen Krankenkassen.

Manche Krankenkassen übernehmen auch nur einen Teil der Kosten, selbst wenn sie die Notwendigkeit der Operation anerkennen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie dies unbedingt im Vorfeld klären. Sollte Ihre Krankenkasse festlegen, dass Ihre Operation von Ihnen selbst bezahlt werden muss, gilt dies auch für alle eventuell nötigen Nachbehandlungen.

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Veröffentlicht durch: Dr. med- Svenja Giessler In ihrer gleichnamigen Praxis Dr. Svenja Giessler – Plastische und Ästhetische Chirurgie erfüllen sie und ihr Team bereits seit Jahren erfolgreich die Wünsche ihrer Patientinnen und Patienten. Seit 2008 ist sie bereits als selbstständige Fachärztin in der Chirurgie Zuhause. Ein natürliches Ergebnis sowie der vertraute und persönliche Kontakt spiegeln die Praxis und die Einstellung von Dr. Giessler ideal wider. Sie berät in ihrer Münchner Praxis rund um das Thema ästhetisch-plastische und allgemeine plastische Chirurgie und führt viele der Eingriffe selbst durch. Als Belegärztin der Iatros-Klinik nimmt sie ebenfalls eine große Anzahl an Behandlungen und operativen Eingriffen vor und hat sich mehr und mehr einen wichtigen Namen in der bayrischen Landeshauptstadt gemacht. Der Schwerpunkt von Frau Dr. Svenja Giessler liegt besonders in der Brustchirurgie, aber auch die gesamte Körper- sowie Intimchirurgie sowie spezielle Behandlungen runden ihr Leistungsportfolio ab.

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