Fällt die Entscheidung für eine Lidstraffung (Blepharoplastik) aus rein ästhetischen Gründen, müssen die Kosten dafür selbst getragen werden. Sobald eine medizinische Indikation besteht, kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Dafür muss allerdings ein augenärztlicher Befund vorliegen, der die Notwendigkeit der Operation bestätigt.
Als medizinische Indikationen für die Übernahme der Kosten für eine Lidstraffung gelten
- ein so stark hängendes Oberlid, dass das Gesichtsfeld nachweislich eingeschränkt wird: Das passiert, wenn Teile des Oberlids bis über oder an die Pupille heranreichen. Diese Schlupflider sind schnell und unkompliziert korrigierbar. Eine Operation bringt das volle Gesichtsfeld wieder.
- wiederholte oder chronische Reizungen des Auges durch stark hängende Lider oder durch Druck auf die Wimpern: Dabei werden die Wimpern auf den Augapfel gedrückt und reiben bei jedem Blinzeln die Hornhaut auf. Neben dem störenden und schmerzhaften Fremdkörpergefühl transportiert dies auch Bakterien ins Auge.
- Entzündungen durch oben genannte Reizungen, aber auch dauerhafte Bindehautentzündungen der hängenden Lider
- Feuchtigkeitsstau in ausgeprägten Hautfalten, der Entzündungen, Ekzeme und Pilzerkrankungen begünstigt oder hervorrufen kann
- ein Ektropium am Unterlid: Bei einem Ektropium rollt sich das Unterlid nach außen und verliert seine Schutzeigenschaft für das betroffene Auge. Außerdem entzündet sich das Lid dadurch leicht.
Benötigte Unterlagen für eine Kostenübernahme
Wichtig zu wissen ist, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Auch wenn eine medizinische Indikation vorliegt, kann es sein, dass der Antrag abgelehnt wird und Sie die Operation trotzdem aus eigener Tasche zahlen müssen. Um den Antrag bewilligt zu bekommen, müssen Sie einige Unterlagen einreichen.
Dazu gehören:
- ein genauer Kostenvoranschlag mit Auflistung der einzelnen Posten (Vorbesprechung, Operation, Nachsorge, etc.) und den Aussichten des Heilungserfolges: Dieser Kostenvoranschlag sollte durch den operierenden Arzt ausgestellt werden.
- eine Fotodokumentation der Augenlidpartie, die den gängigen Standards entspricht und am besten von einem Augenarzt oder dem operierenden Arzt durchgeführt wird
- die Ergebnisse einer augenärztlichen Gesichtsfeldmessung
- sowie der augenärztliche Befund mit Bitte um Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Vor der Entscheidung durch die Krankenkasse wird der Patient häufig zu einer Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenkasse (MDK) bestellt. Die Untersuchung soll den Befund bestätigen, bevor es zu einer Bewilligung des Antrags kommt.
Wenn der Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Lidstraffung abgelehnt wird
Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Berufung einlegen und ihn ein zweites Mal zur erneuten Überprüfung einreichen. Oft reicht die Hartnäckigkeit aus, um den Antrag doch bewilligt zu bekommen. Allgemein übernehmen private Krankenkassen häufiger die Kosten für eine Augenlidstraffung als die gesetzlichen Krankenkassen.
Manche Krankenkassen übernehmen auch nur einen Teil der Kosten, selbst wenn sie die Notwendigkeit der Operation anerkennen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie dies unbedingt im Vorfeld klären. Sollte Ihre Krankenkasse festlegen, dass Ihre Operation von Ihnen selbst bezahlt werden muss, gilt dies auch für alle eventuell nötigen Nachbehandlungen.