Ärzte, die ästhetische Korrekturen vornehmen, werden als „Schönheitschirurgen“ bezeichnet. Doch was sagt diese Bezeichnung über die Qualifikation des Arztes aus? Auf den ersten Blick mag der Begriff „Schönheitschirurg“ imposant klingen. Auf den zweiten Blick gibt die Bezeichnung aber keine Auskunft über die tatsächliche Qualifikation des Arztes. Hier kommt ein plastischer Chirurg ins Spiel.
„Schönheitschirurg“ oder „Ästhetischer und Plastischer Chirurg“?
Jeder Arzt darf die Bezeichnung „Schönheitschirurg“ führen. Schlussendlich sagt diese Bezeichnung absolut nichts über die Qualifikation des Mediziners aus. Auf diesen Umstand verweist die DGPRÄC – die „Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen“ immer wieder. Ein ästhetischer und Plastischer Chirurg ist dagegen ein anerkannter Facharzt. – Derartige Titel dürfen nur nach der Absolvierung einer sechsjährigen Weiterbildung geführt werden.
Auch Dr. med. Svenja Giessler hat eine langjährige Weiterbildung absolviert. Sie ist Fachärztin für Ästhetische und Plastische Chirurgie und bietet in ihrer Praxis schwerpunktmäßig Behandlungen der weiblichen Brust an. Sind Sie als Patient unsicher, über welche Qualifikationen der Arzt verfügt, können Sie sich bei der Landesärztekammer informieren.
Das erste Gespräch
Wer sich für einen Eingriff entschieden hat, kann zwar verschiedene Bücher, Forenbeiträge und Zeitschriften studieren, jedoch wird er dadurch nicht den perfekten Arzt finden. Am Ende ist das persönliche Gespräch entscheidend. – Im Rahmen des Beratungsgesprächs muss der Patient seine Wünsche äußern und informiert werden, welche Möglichkeiten der Behandlung zur Verfügung stehen.
Bevor ein plastischer Chirurg kontaktiert wird, sollten Sie sich als Patient überlegen, welche genauen Vorstellungen Sie haben. Zu beachten ist, dass der Arzt nicht nur über die Sonnenseiten berichten sollte. – Auch wenn viele Schönheitsoperationen heute klassische Routineeingriffe sind, gibt es dennoch immer Risiken, über die Sie als Patient aufgeklärt werden müssen.
Empfehlungen für geeignete Fachärzte der Ästhetischen und Plastischen Chirurgie finden sich im Internet oder beim Hausarzt. Vielleicht gibt es Freunde, die sich schon für eine Schönheitsoperation entschieden haben und einen Arzt weiterempfehlen können.
Wann müssen Patienten hellhörig werden?
An erster Stelle steht natürlich das Vertrauen. Kann der Patient dem Arzt nicht das notwendige Vertrauen schenken, sollte er sich für einen anderen Mediziner entscheiden. Sie können als Patient durchaus nach der Erfahrung des Arztes fragen oder auch geplante Vorgänge und Ideen hinterfragen. Fachärzte möchten in der Regel genau wissen, warum die Operation durchgeführt werden soll.
Vorsichtig sollten Patienten dann werden, wenn sich der Arzt nicht für die Vorgeschichte, für die tatsächlichen Beweggründe des Eingriffs oder für andere Erkrankungen interessiert. Zudem sollten nicht mehr Operationen als geplant durchgeführt werden. – Wer sich die Nase verkleinern lassen möchte, der Arzt im selben Atemzug eine Brustoperation empfiehlt, sollte die Arztwahl überdenken. Derartige Handlungen sind nicht zielführend und unprofessionell. Sie sollten sich als Patient keinesfalls „überreden“ lassen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Operation durchführen lassen möchten, nehmen Sie sich die Zeit.
Patienten sollten auch auf die Kosten achten
Schönheitsoperationen sind in der Regel privat zu bezahlen. Gibt es keinen medizinischen Hintergrund, werden die Kosten keinesfalls von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Patient schon im Vorfeld weiß, wie hoch die Gesamtkosten sind. Somit sollten Sie als Patient einen Kostenvoranschlag bekommen, der nicht nur die OP-Kosten aufschlüsselt. – Auch die Kosten für etwaige Nachbehandlungen und Klinikaufenthalte müssen im Kostenvoranschlag enthalten sein.