Vor allem bei operativen Eingriffen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen, liegt es PatientInnen sehr am Herzen, dass Risiken und Narben weitestgehend ausgeschlossen bzw. bestmöglich vermieden werden können. Dies ist ein Grund dafür, weswegen minimal-invasive Behandlungen wie beispielsweise Faltenunterspritzungen derart beliebt sind. Allerdings bergen natürlich auch harmlos erscheinende Behandlungen Risiken – und das vor allem, wenn sie nicht fachgerecht durchgeführt werden. Leider gibt es bisher in Deutschland keine Regelungen, die die ästhetische Medizin oder Chirurgie betreffen und das teilweise mit verheerenden Folgen für die PatientInnen. Wie gut ein Arzt und damit letztlich das zu erwartenden Ergebnis eines Eingriffs ist, hängt in erster Linie von der Ausbildung des behandelnden Arztes sowie dessen bisheriger Erfahrung im entsprechenden Bereich ab. Deshalb sollten Sie bei der Arztwahl einige Dinge beachten.
Expertise und Bewertungen zählen
Wie aus der aktuellen Statistik der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hervorgeht, spielen andere Faktoren als die vorhandene Erfahrung und die Ausbildung bei den für die Auswertung anonym befragten PatientInnen weitaus wichtigere Rolle. Somit sind es zum Beispiel der Expertenstatus (53,9 %) sowie der gute Ruf (43,3 %), weswegen sich PatientInnen für einen Arzt entscheiden.
Wirklich Aufschluss über die Qualifikation eines Arztes gibt jedoch einzig der Facharzttitel. Nur ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist umfassend für Behandlungen, Therapien und Operationen auf diesem Gebiet ausgebildet. Begriffe wie „Schönheitschirurg“ oder „Kosmetischer Chirurg“ sind hierzulande nicht geschützt. Somit könnte sich auch jeder Zahnarzt eben diesen Titel zuschreiben – und das natürlich mit verheerenden Folgen. Lediglich 30,4 % der Befragten würden laut der Statistik der DGÄPC auf den Facharzttitel bei der Wahl ihres Arztes achten. Das ist zwar ein höherer Prozentsatz als noch in den Vorjahren, aber dennoch kein ausreichender.
Worauf PatientInnen bei der Arztwahl achten sollten
Tatsächlich geht aus besagter Erhebung der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie hervor, dass die Kosten einer ästhetisch-plastischen Behandlung für die meisten PatientInnen bei der Arztwahl nicht ausschlaggebend sind und das, obwohl diese immer häufiger nicht mehr von den Krankenkassen getragen werden. Das ist gut, denn wie bei so vielen Dingen, hat auch in der ästhetisch-plastischen Chirurgie Qualität ihren Preis.
Worauf PatientInnen wirklich achten sollten, sind die folgenden Aspekte:
- Der behandelnde Arzt trägt einen Facharzttitel für Plastische und Ästhetische Chirurgie.
- Der Arzt beantwortet gern alle Fragen rund um die Wunschkorrektur, aber auch zu seiner Ausbildung und Erfahrung.
- Es findet ein unverbindliches Beratungsgespräch statt, bei dem der Eingriff selbst erklärt sowie über Risiken und mögliche Folgen informiert wird.
- Der Arzt zeigt auf, wie die Wunschkorrektur realistisch aussehen kann.
- PatientInnen steht ohne Widerworte eine Bedenkzeit zu.
- Die Vor- und Nachsorge ist Teil des Behandlungsplans.
- Die Kosten der Behandlung werden transparent erklärt.
- Der Eingriff wird nicht zu einem unüblichen Schnäppchenpreis angeboten.
Frau Dr. Svenja Giessler ist Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie und führt nicht nur eine versierte Aufklärung sowie fachgerechte Eingriffe durch, sie übernimmt auch die Vor- und Nachsorge, um das bestmögliche Ergebnis der Wunschkorrektur für ihre PatientInnen zu erzielen.