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Plastische Chirurgie Giessler Ratgeber Schönheitswahn im jungen Alter – wo sind die Grenzen?

Schönheitswahn im jungen Alter – wo sind die Grenzen?

26. Juni 20198. April 2022
Schönheitswahn im jungen Alter – wo sind die Grenzen?
Geprüft durch
Die Informationen auf der Seite Schönheitswahn im jungen Alter – wo sind die Grenzen? beruhen auf aktuellen medizinischen Standards und wurden durch Dr. med. Svenja Giessler vor der Veröffentlichung geprüft. Mehr zu Dr. med. Svenja Giessler können Sie in Ihrem Lebenslauf nachlesen.
Dr. med- Svenja Giessler

Ein eigenes Pony, die neuste Spielkonsole, eine eigene Hüpfburg, das neue Smartphone, das jetzt jeder in der Schule hat oder haben muss. So sehen zumeist die Wünsche und Träume von Kindern und Jugendlichen in der heutigen Zeit aus.

Doch was, wenn sich die Tochter mit 15 Jahren auf einmal anstatt eines Schminktischs eine Brustvergrößerung wünscht? Wie reagiert man auf solche Wünsche und vor allem: Macht ein solcher Eingriff in einem so jungen Alter überhaupt Sinn?

Wahn oder seelische Belastung?

Wirft man einen Blick auf Hochglanzmagazine, Nachrichten und berühmte Modelsendungen, so wird einem bereits im jungen Alter suggeriert, dass ein flacher Bauch, eine kleine Stupsnase und ein perfekter Busen das Schönheitsideal sind. Die Liste an Dingen, welche man möglicherweise als erstrebenswert für den eigenen Körper ansieht, kann lang sein. So ist es nicht unüblich, dass gerade 16-Jährige Mädchen dieses Ideal anstreben und umsetzen möchten. Umso wichtiger ist es, zu differenzieren. Sind die Wünsche der Jugendlichen aus einer spontan vorgelebten Idee heraus entstanden oder ist wirklich ein seelischer Leidensdruck mit den vermeintlichen Makeln verbunden.

Nur wenige Jugendliche entscheiden sich für einen ästhetischen Eingriff

Rund zehn Prozent aller kosmetischen Eingriffe werden an unter 20-Jährigen durchgeführt. Das zeigen bisherige Statistiken. Aber bereits 2012 wies die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie (DGPRÄC) darauf hin, dass diese zehn Prozent sich auf sämtliche plastisch-chirurgische Operationen, wie der Behandlung von Fehlbildungen der Hand oder von Folgen von Verbrennungen, bezogen. Bei lediglich 1,3 Prozent der Eingriffe handelte es sich um rein ästhetische Eingriffe. Bei den meisten dieser Behandlungen wurden Ohranlegeoperationen durchgeführt.

Laut Umfragen könnte sich zwar jeder fünfte Jugendliche eine Schönheitsoperation vorstellen – diesen Wunsch in die Realität umzusetzen, daran denken aber die nur wenige Personen. Trotzdem kommt es ab und an zu Fällen, bei denen sich vor allem junge Mädchen wünschen, ihr Aussehen zu verändern. Hier ist dann nicht nur ein seriöser, professioneller Arzt gefragt, der mit den jungen Frauen ausführlich spricht. Vor allem die Einbeziehung der Eltern ist wichtig. Von deren Einwilligung hängt die Operation ohnehin letztendlich ab. Ein ausführliches Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens, kann die Gründe für diese OP besser beleuchten und der Facharzt kann sich besser in die Situation hineinversetzen.

Gewissenhafte Entscheidungen sollten wichtiger sein als Profit

Natürlich wäre es profitabel und sehr einfach für einen Chirurgen, den oftmals naiven Wünschen sehr junger Patienten nachzukommen. Nicht selten, kann hierdurch mehr Schaden angerichtet werden, als die Operation Nutzen bringen sollte. Oftmals ist der Körper bis zum Anfang des 20. Lebensjahres noch nicht vollständig entwickelt, wodurch frühe Eingriffe im Nachhinein negative Auswirkungen haben können. Daher ist es besonders wichtig, einen seriösen Chirurgen zu finden und in einem ausführlichen Vorgespräch zu klären, weshalb sich der oder die Jugendliche eine Veränderung wünscht.

Gute Ärzte nehmen ihre Patienten ernst, weisen jedoch gerade junge Patienten und Patientinnen auf die Gefahren hin und welche Nachteile dieses für die Entwicklung mit sich ziehen könnte. Leider handeln nicht alle Ärzte so. Deshalb ist wichtig, sich an einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie zu wenden und in jeden Fall eine zweite Meinung einzuholen.

Kann ein Gesetz dem entgegenwirken?

Um eine Schönheitsoperation bei Nicht-Volljährigen zu verhindern, wurde auf politischer Ebene schon mehrfach die Verabschiedung eines Gesetzes diskutiert, welches Schönheitsoperationen bei Minderjährigen generell verbieten soll. In manchen Fällen mag dies Jugendliche zwar davor bewahren, ihrem Körper durch unnötige Eingriffe zu schaden. Da es sich hier jedoch um ein generelles Verbot handelt, wären auch solche Eingriffe verboten, die mit einem hohen Leidensdruck in Verbindung gebracht werden können. Gerade Jugendliche, die unter körperlichen Problem leiden, könnten eine Operation zukünftig nicht mehr durchführen lassen.

Die Behandlung von abstehenden Ohren, wachstumsbedingten Brüsten bei jungen Männern oder zu schweren Brüsten bei Mädchen, deren Körper im Verhältnis zu klein ist, kann unter Umständen jedoch auch vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs sinnvoll sein. Eine klare Abgrenzung zwischen ausschließlich ästhetisch begründeten und medizinisch oder psychologischen Eingriffen ist zudem meist schwierig. Daher ist es angebracht, in einem psychologischen Gespräch durch einen Experten im Vorhinein die Lage beurteilen zu lassen, welcher dann verbindlich grünes Licht geben oder eben auch davon abraten kann.

Kein Grund zur Sorge

Eltern brauchen sich in der Regel keine Sorgen machen. – Letztendlich liegt es in ihren Händen, ob den Jugendlichen eine Operation gewährt wird. Auch wenn sich der Arzt für eine Operation ausspricht. Ohne eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten kann nicht operiert werden. Ein Gespräch mit dem Kind kann hier helfen, herauszufinden, ob es sich um einen rein ästhetischen Eingriff handelt oder ob Ihr Kind wirklich mit Problemen zu kämpfen hat. Zusammen kann anschließend abgewogen werden, inwieweit eine Operation sinnvoll erscheint und ob diese bereits vor dem 18. Lebensjahr durchgeführt werden muss.

Um unnötige und sogar schädigende Operationen bei Minderjährigen zukünftig zu verhindern, bedarf es der Aufklärung in der Gesellschaft sowie eines entsprechenden Gesetzes, welches beispielsweise eine psychologische Beurteilung vor einem plastisch-ästhetischen Eingriff bei Jugendlichen vorsieht.

Dr. med- Svenja Giessler
Veröffentlicht durch: Dr. med- Svenja Giessler In ihrer gleichnamigen Praxis Dr. Svenja Giessler – Plastische und Ästhetische Chirurgie erfüllen sie und ihr Team bereits seit Jahren erfolgreich die Wünsche ihrer Patientinnen und Patienten. Seit 2008 ist sie bereits als selbstständige Fachärztin in der Chirurgie Zuhause. Ein natürliches Ergebnis sowie der vertraute und persönliche Kontakt spiegeln die Praxis und die Einstellung von Dr. Giessler ideal wider. Sie berät in ihrer Münchner Praxis rund um das Thema ästhetisch-plastische und allgemeine plastische Chirurgie und führt viele der Eingriffe selbst durch. Als Belegärztin der Iatros-Klinik nimmt sie ebenfalls eine große Anzahl an Behandlungen und operativen Eingriffen vor und hat sich mehr und mehr einen wichtigen Namen in der bayrischen Landeshauptstadt gemacht. Der Schwerpunkt von Frau Dr. Svenja Giessler liegt besonders in der Brustchirurgie, aber auch die gesamte Körper- sowie Intimchirurgie sowie spezielle Behandlungen runden ihr Leistungsportfolio ab.

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Fachärztin für plastische und ästhetische Chirurgie“
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